News: ZWS Halle

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 31.01.2008 (vor 6103 Tagen)

In Halle wurde gestern die aktuelle Zweitwohnungsteuersatzung mal wieder "gekippt". (Urteil nicht rechtskräftig)
Das Gericht hatte das bereits im Dezember entschieden. Gestern sind über 20 Klagen vor dem VG Halle verhandelt worden. Gegen das Urteil vom Dezember beantragt die Stadt Halle die Zulassung zur Berufung vor dem OVG Magdeburg.

Im wesentlichen wurden zwei Problemkreise als für die Entscheidung maßgeblich angesehen.

Einmal ist der in der Satzung unter § 1 Abs. 5c), der da lautet:

Keine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung sind:
....
c) eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, dessen eheliche Wohnung oder eingetragene lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet

in seinem Anwendungsbereich als zu groß angesehen worden. Die Beschränkung auf die aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung enthält keine Regelung über verheiratete Schüler und Studenten, die nicht aus beruflichen, sondern aus ausbildungsbedingten Gründen eine Zweitwohnung vorhalten müssen. Die ausbildungsbedingte Gründe sind keine beruflichen Gründe.

Der zweite Problemkreis knüpft an die hier schon ausgiebig diskutierte Kinderzimmerproblematik an und dem Umstand, dass mindestens zwei Wohnungen innegehabt sein müssen, um eine Zweitwohnungsteuer entstehen zu lassen. Das berühmte Kinderzimmer, das nur genutzt, aber nicht innegehabt wird, genügt den Anforderungen des BVerfG an eine Zweitwohnungsteuersatzung nicht.


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