News: ZWS Halle

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 31.01.2008 (vor 5902 Tagen) @ Bjoern

Ich gehe davon aus, beide von mir oben beschriebenen Problembereiche,
nämlich der Umstand, dass der Steuerpflichtige nicht exakt bestimmbar ist,
und die Notwendigkeit, dass zwei Wohnungen innegehabt werden müssen um die Steuerpflicht zu generieren und dass es nicht genügt, nur auf das Innehaben der Zweitwohnung abzustellen, gleichgültig, ob eine Erstwohnung innegehabt wird oder nicht.

Aber ich weiß es nicht, denn unsere Urteile werden voraussichtlich nicht berufungsfähig sein. ;-)
(Eines langt ja auch, das zum OVG geht).

Ich wünsche Dir für Magdeburg eine gute Überzeugungskraft.
BTW hat das OVG Magdeburg zur Notwendigkeit von zwei innegehabten Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnung)nach meiner Kenntnis noch nichts ausgeurteilt.

Gruß Yvonne


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