News: ZWS Halle

Bjoern @, Donnerstag, 31.01.2008 (vor 6077 Tagen) @ Yvonne Winkler

du hast recht - das steueramt magdeburg beruft sich zwar auf die "gefestigte rechtsprechung des ovg sachsen-anhalt", aber auf deren "erfolgsseite" (http://www.magdeburg.de/index.phtml>sNavID=1.100&La=1&&object=tx|698.3226&sub=0 ) findet sich nirgends ein beschluss oder urteil des ovg zur thematik "innehaben der hauptwohnung"

http://www.magdeburg.de/media/custom/698_3977_1.PDF>loadDocument&ObjSvrID=698&am...
unter nr. 3 steht zwar kurz was zu der problematik; aber ich denke dass es hier mehr um die qualität des wohnungsbegriffes geht

bin ja fast geneigt, dem netten steueramt nochmal ne email zu schicken ... andererseits können die sich damit auch in der klageerwiderung auseinandersetzen :-D (meine ging heute zur post)


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