News: ZWS Halle
Die gefestigte Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt hat sich bisher in den von mir einsehbaren Urteilen noch nie zur Problematik der Voraussetzung, die an die Erstwohnung zu knüpfen sind, geäußert. Wenn man das als Anwalt oder Antragsteller oder Kläger nicht vorträgt, kann man auch nicht erwarten, dass das Gericht drauf kommt, wo der Hund begraben liegt. Amtsermittlungsgrundsatz hin oder her.
Ich lese es auch aus dem Beschluss so heraus, dass die Wohnungsbedingungen zur Debatte stehen und nicht das
Problem Anknüpfen an das Melderecht und gleiche Bedingungen für Haupt- und Nebenwohnung bezüglich des Innehabens.
Logisch, dass die Stadt diese Logik nicht aufgreift, sondern relativ sinnfrei ihre Auffassung, dass es nicht darauf ankomme, ob die Erst -(Haupt)wohnung innegehabt wird, vertritt. Wer wird sich selbst den Geldhahn zudrehen> Das müssen schon andere tun.
Würde ich sicher auch machen, wenn ich die Interessen der Stadt vertreten müsste. Schließlich kann das Rechtsamt nur was für die verbockten Satzungen und wenn sie die Satzungen rechtmäßig gestalten würden, könnten sie nicht einen Studenten zur Kasse bitten, der nur eine Studibude und zuhause sein Kinderzimmer hat. Satzungen nach dem Überlinger Muster bringen in Studentenstädten halt nicht das große Geld. Studenten gibt es viel mehr, als ledige Di, Mi, Do-Professoren, die ihre Hauptwohnung nicht umlegen wollen.
Ich überlege jetzt noch, ob ich auf die Replik nochmal eingehe, bin Dir also einen Schritt voraus.
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Yvonne Winkler,
31.01.2008
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Bjoern,
31.01.2008
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Yvonne Winkler,
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Bjoern,
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Yvonne Winkler,
31.01.2008
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Yvonne Winkler,
18.03.2008
- News: ZWS Halle - Christian, 18.03.2008
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31.01.2008
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Yvonne Winkler,
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Bjoern,
31.01.2008