*ZWS* halle (Saale)

Yvonne Winkler @, Dienstag, 12.02.2008 (vor 5908 Tagen) @ Tommi

Ganz einfach, nach diesen Urteilen, deren Argumentation auch der Stadt Halle eingeleuchtet haben, hat sie ihre Satzung umformuliert und neu eingestellt.

Diese neue Satzung muss erstmal wieder aufgehoben, umformuliert oder neu formuliert oder endgültig als nichtig angesehen werden, damit sie in ihrer gegenwärtigen Gestalt keine Rechtsgrundlage ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, d.h. die Stadt kämpft noch um ihre Satzung vor dem OVG Magdeburg und wer weiß, ob da ein Ende ist.
Solange also nicht rechtskräftig entschieden ist, dass die Satzung rechtswidrig oder gar nichtig ist, solange ist diese Satzung eine (schwebend wirksame/unwirksame) Rechtsgrundlage.

Auf so einer Rechtsgrundlage würde ich persönlich keinen Verwaltungsakt akzeptieren.


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