*ZWS* halle (Saale)

Christian @, Dienstag, 19.02.2008 (vor 6670 Tagen) @ joga22

Hallo
der Widerspruch ist unumgänglich.
Aber wenn Du glaubst Deine Wohnung in Halle sei keine „Wohnung“ oder Zweitwohnung im Sinne der Satzung, wirst Du mit dem Widerspruch scheitern. Wenn Du gelesen hast, dass man eine Erstwohnung innehaben muss, um überhaupt eine Zweitwohnung innehaben zu können, hast Du das bestimmt nicht in der Satzung der Stadt Halle gelesen. Das steht da nämlich nicht drin. Im Sinne der Satzung der Stadt Halle ist JEDE Nebenwohnung eine Zweitwohnung.
Ein Hinweis noch, von dem ich glaube und hoffe, dass er nicht notwendig ist, dies aber auch nicht ganz ausschließen kann:
Falls der „von der Uni gestellte Rechtsanwalt“ den Widerspruch darauf aufbauen sollte, dass eine Zweitwohnungsteuer bei Studenten gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen würde und von einem Existenzminimum faselt, das Dir erhalten bleiben muss, gebe ich Dir einen Rat: Beende den Termin sofort! Derartige Wahnvorstellungen sind der sicherste Weg zur Niederlage vor Gericht.
Einen fertigen Widerspruch kriegst Du dann woanders besser.
Gruß
Christian


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