"Innehaben" einer Wohnung - Definition?
Hallo OliverR,
"Innehaben" einer Wohnung ist ein unbestimmtes Merkmal innerhalb der meisten Zweitwohnungssteuersatzungen. "Innehaben" ist dann gegeben, wenn jemand Eigentümer einer Wohnung ist und diese nicht nur Kapitalanlage ist. Sämtliche Varianten der entgeltlichen Nutzungsüberlassung fallen darunter, also sämtliche Formen der Miete usw. Voraussetzung ist, dass dem Mieter oder Nutzer für eine bestimmte auf Dauer angelegte Zeit die Wohnung zur Nutzung überlassen ist, dass dieser die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat und andere von deren Nutzung ausschließen kann. Dieser Zustand muss einen gewissen nicht unerheblichen Zeitraum umfassen.
Auch der Fall einer unentgeltlichen Nutzung oder der Miete unter Marktwert (z.B. unter Verwandten) fällt darunter, immer vorausgesetzt, der Mieter hat die tatsächliche Verfügungsgewalt.
Unter diesen Umständen finde ich es nicht nachvollziehbar, warum ihre Freundin den Zweitwohnsitz auch bei Ihrer Wohnung angemeldet hat, zumal sie sich dort nur besuchsweise aufhält und würde keinen Grund sehen, dies nicht sofort zu ändern.
Gruß
Yvonne Winkler
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OliverR,
08.05.2006
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René,
08.05.2006
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Kiko,
17.05.2006
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- "Innehaben" einer Wohnung - Definition? - Christian, 20.05.2006
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Kiko,
17.05.2006