"Innehaben" einer Wohnung - Definition?

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 17.05.2006 (vor 6988 Tagen) @ Kiko

Hallo Kiko,

wenn man sich nur fünf mal im Jahr zwei Tage lang bei den Eltern aufhält, würde ich gar keinen Wohnsitz dort anmelden. Da ist man auf Besuch, aber hat dort keinen Wohnsitz!

Die Zweitwohnungssteuersatzungen knüpfen daran an, dass man sich für eine bestimmte auf Dauer angelegte Zeit dort aufhält.

Aber die fehlende Verfügungsgewalt finde ich durchaus ein Argument, das gegen das "Innehaben" spricht.

Gruß
Yvonne Winkler


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion