"Innehaben" einer Wohnung - Definition?

Christian @, Samstag, 20.05.2006 (vor 6985 Tagen) @ Kiko

Hallo Kiko,

bei Zweitwohnung in der elterlichen Wohnung ist keine Zweitwohnungsteuer fällig - Urteil VG Gelsenkirchen 16 K 3699/01 vom 5.12.2002 (rechtskräftig) - wird eigentlich von den meisten Kommunen beachtet, sogenanntes "Kinderzimmerurteil"

Gruß

Christian


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