"Innehaben" einer Wohnung - Definition?
» dem Gedanken von Yvonne Winkler würde ich mich anschließen. Deine Freundin
» wohnt nicht wirklich bei dir.
Wie ist das denn, wenn ich die Zweitwohnsitzsteuer für ein Zimmer im Haus meiner Eltern bezahlen soll> Das Lüneburger Urteil (obzwar noch nicht fix) sagt ja nur etwas über die gegenteilige Situation aus (Hauptwohnsitz bei den Eltern).
Aber kann ich davon ausgehen, daß ich nicht zahlen muß, weil ich ja keinerlei Verfügungsgewalt über das Haus habe und dort nur 5x im Jahr für einen oder zwei Tage bin>
Verwirrt,
Kiko
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OliverR,
08.05.2006
- "Innehaben" einer Wohnung - Definition? - Yvonne Winkler, 08.05.2006
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René,
08.05.2006
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Kiko,
17.05.2006
- "Innehaben" einer Wohnung - Definition? - Yvonne Winkler, 17.05.2006
- "Innehaben" einer Wohnung - Definition? - Christian, 20.05.2006
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Kiko,
17.05.2006