Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.

Zwostibush @, Dienstag, 18.03.2008 (vor 6240 Tagen)

Hallo liebe Leserin, lieber Leser,
hier kurz meine Vorgeschichte danach zu meinen Fragen.
In Nürnberg hatte ich aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung, eine mir gehörende Eigentumswohnung. Meine Frau hatte ich damals (2000) mit angemeldet. Sie hatte aber die Wohnung praktisch nie benutzt, sondern nur mir beim Sauberhalten der Wohnung geholfen. Die Stadt Nürnberg hatte 2005 die Zeitwohnungssteuer eingeführt. Ich bekam dies leider erst mit, nachdem ich im September 2005 ein Schreiben von der Stadt Nürnberg erhielt. Daraufhin hatte ich sofort vorsorglich meine Frau abgemeldet. Nachdem ich in Oktober 2007 in Rente ging, meldete ich ebenfalls meinen Zweitwohnsitz ab. Anfang 2008 fing ich an die Wohnung zu renovieren um sie wieder zu vermieten.
A) Jetzt im März 2008 verlangt die Stadt Nürnberg Zweitwohnungssteuer von meiner Frau, für die Hälfte der Wohnung, für die Monate in denen sie 2005 gemeldet war. Ist dies rechtens> Ich war der Meinung, Ehepaare brauchen keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen benutzt wird>
B) Die Stadt Nürnberg will, obwohl ich die Eigentumswohnung nicht mehr benutze, sondern momentan renoviere bzw. renovieren lasse (dauert noch bis Ende April), ab Mai von mir Zweitwohnungssteuer erheben, wenn ich bis April nicht nachweisen kann, dass ich die Wohnung vermietet habe. In der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer enthält keinen Passus hierzu. Darf die Stadt in diesem Fall eine Zweitwohnungssteuer erheben>
Vielleicht kann mir jemand zu meinen Themen mir Tipps und Hinweise aus eigenen Erfahrungen geben.
Grüße von Zwostibush


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