Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.

Christian @, Freitag, 21.03.2008 (vor 5852 Tagen) @ Zwostibush

Hallo,
was die Zweitwohnungsteuer der Ehefrau angeht:
Da würde ich glatt behaupten, und es ist ja einigermaßen zutreffend, dass die Ehefrau zu keinem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt über diese Wohnung innehatte und sich dort nur aufhielt, um die unerlässlichen Hausarbeiten vorzunehmen: Diese Nebenwohnung war für sie damit keine Zweitwohnung, die sie für ihren persönlichen Lebensbedarf innehatte. Kann allerdings Stress machen, da die Nürnberger vermutlich nicht freiwillig nachgeben werden.
Auch die Begründung für die „Steuerbefreiung“ spricht für sich. Kein Wort davon, dass der Ehepartner sich nicht in dieser Erwerbsweitwohnung aufhalten dürfte. Die Nürnberger haben den Kern dieses Beschlusses nicht begriffen – wie viele andere Städte auch. Da könnte man auch einhaken, ist aber (s.o.) eigentlich gar nicht erforderlich. Sollte man bei einem Widerspruch aber am Rande erwähnen.

Spätestens seit den Renovierungsarbeiten, die eine Vermietung der Wohnung zum Ziel haben, würde ich mich ebenfalls gegen die Zweitwohnungssteuer wehren. Auch das wird sicherlich nicht ohne Stress abgehen, da die Nürnberger auch hier vermutlich nicht freiwillig nachgeben werden.

In beiden Fällen sind die Aussichten aber gar nicht schlecht, denn die bayerische Justiz hat sich in diesen Fragen bei Satzungen vom Typ der Nürnberger ziemlich festgelegt.

Was die Vermietung der Wohnung angeht, genügt es m.M., die Vermietungsabsicht glaubhaft nachzuweisen. Das kann durch Zeitungsinserate, Internetanzeigen, ggf. eidesstattliche Erklärung oder durch Beauftragung eines Maklers erfolgen. Dann kann eigentlich keine ZWSt erhoben werden (gerichtlich eigentlich abgeklärt).

Was die Zweitwohnungsteuer insgesamt angeht: Sie scheint Ausdruck vieler kranker Hirne zu sein. Bezüglich des Verhaltens mancher Kommunen fällt mir immer wieder der Spruch ein:
„Nirgendwo treffen Blödheit, Arroganz und kriminelle Energie so unterhaltsam aufeinander wie in deutschen Gerichtssälen.“
Und das BVerfG soll es dann wieder richten.:-)

Gruß

Christian


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