Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.

Zwostibush @, Donnerstag, 20.03.2008 (vor 6582 Tagen) @ Christian

Vielen Dank Christian für die ausführliche Abhandlung. Zu Deinen Fragen:
o Eigentümer der Eigentumswohnung bin ich.
o Es gibt zwei Zweitwohnungssteuerbescheide.
o Bei dem einen bin ich als Abgabenpflichtiger genannt.
Es wurde keine Steuer festgesetzt. Begründung:
Bei der Zweitwohnung handelt es sich um eine Wohnung, bei der der Wohnungsnehmer verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend ist, gemeinsam mit seinem Ehepartner in einer anderen Gemeinde seine Familienwohnung hat und die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen oder im Rahmen der Berufsausbildung notwendig ist.
o Bei dem Zweiten ist meine Frau als Abgabenpflichtige genannt. Sie muss, wie schon gesagt, für den gemeldeten Zeitraum in 2005 die Steuer zahlen.

Da ich ziemlich erkrankt bin (100% schwerbehindert – deswegen hielt ich, um meinen Beruf ausführen zu können, auch die Zweitwohnung). Meine Nerven und Gesundheit (und vermutlich auch meinen Geldbeutel) werde ich schonen und den Weg durch die Instanzen vermeiden und zahlen (So wie es vermutlich einige oder viele andere auch tun). Nun kommt die Rache des kleinen Mannes. Ich drehe der Stadt Nürnberg den Rücken. Beim Einkaufen meide ich die Stadt wo es geht. Die Renovierungsarbeiten für meine Eigentumswohnungen habe ich fast ausschließlich an auswärtigen Firmen vergeben.
Ich finde, Zeitwohnungssteuer ist bull...

Sollte die Stadt Nürnberg, falls ich die Wohnung nicht bis Mai vermieten kann, Zweitwohnungssteuer fordern, werde ich mir doch überlegen müssen, inwieweit ich rechtliche Schritte einleite.

Grüße an alle Zweitwohnungssteuer-Geschädigte
Zwostibush


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