Zweitwohnungssteuer obwohl Eigentumswohnung nicht benutzt.
Hallo liebe Leserinnen, liebe Leser,
endlich mal jemand, der tatsächlich zwei Wohnungen innehat und nur teilweise zur Kasse gebeten wird, obwohl er eigentlich viel mehr zahlen müsste. Eine glatte Umkehrung der sonst hier behandelten Problematik.
Die Verquickung von Melde- und Zweitwohnungsteuerrecht schlägt hier seltsame Blüten und wird nahezu idiotisch. Denn: Nimmt man das BVerfG und die Nürnberger Satzung beim Wort, müsste die Zweitwohnungsteuer in voller Höhe bis zur Vermietung gezahlt werden – oder überhaupt nicht, weil die Satzung verfassungswidrig ist. Ohne Klage geht es jedenfalls nicht ab, wobei man noch dazu sehr vorsichtig sein muss. Es ist ziemlich verkorkst und schwer vermittelbar. Vor Gericht ist der Ausgang nicht abzuschätzen.
Zu den Fragen:
"Ich war der Meinung, Ehepaare brauchen keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen benutzt wird>“
Dieser Irrglaube ist nicht auszurotten, aber da kann die Nürnberger vielleicht packen, wenn die Frau nicht als Miteigentümerin im Grundbuch steht und die Wohnung nur genutzt hat (im Sinne des Melderechts). Die Nürnberger glauben nämlich auch den Unsinn, dass die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter nicht besteuert werden dürfen. Aber das ist schon sehr um die Ecke gedacht.
Mit dem Beginn der Renovierungsarbeiten kann man geltend machen, dass die Wohnung nicht mehr zum persönlichen Gebrauch vorgehalten wird und deswegen nicht mehr als Zweitwohnung besteuert werden kann. Dazu muss man die Arbeiten und die Vermietungsabsicht einigermaßen überzeugend darstellen, um vor einem bayerischen Gericht Erfolg zu haben.
Persönliche Meinung:
Die Zweitwohnungsteuer wäre ab 1.1.2005 bis 31.12.2007 bei diesem Sachverhalt im vollen Umfang berechtigt. Das verlangt die Stadt Nürnberg aber gar nicht. Da die Gesetzeslage mittlerweile so unübersichtlich ist, dass nicht nur bayerische Gericht nicht mehr durchblicken, kann man klagen und das vielleicht sogar erfolgreich. Den Spaß wäre es mir auf jeden Fall wert, denn so teuer ist das Ganze nun auch wieder nicht. Und ggf. kann die anstehende Entscheidung des BVerwG für noch mehr Konfusion sorgen.
Beantwortet nicht alle Fragen zur Zufriedenheit, aber gibt zumindest eine Grundrichtung an. Sollte das Ganze vertieft werden: Gibt es einen oder mehrere Steuerbescheide> Und wer ist (jeweils>) als „Steuerpflichtiger“ genannt>
Gruß
Christian
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Zwostibush,
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