Ohne Zweitwohnung kann das Haus nicht gehalten werden

kohlhaas08 @, Freitag, 21.03.2008 (vor 5874 Tagen)

Hallo,
ich besitze ein Haus am Bodensee, in dem ich neben einer kleinen Ferienwohnung noch eine Wohnung für mich selbst und meine Lebensgefährtin habe. Aus beruflichen Gründen ist mein Hauptwohnsitz aber Köln. Da die Ferienwohnung betreut und geputzt werden muss, halten sich meine Lebensgefährtin oder ich, je nachdem, wer es zeitlich gerade am besten kann, dort auf. Außerdem ist das Haus 60 Jahre alt, d.h. es fallen ständig Reparaturen an. Da ich leider nicht "finanziell besonders leistungsfähig bin", wie es das Gesetz unterstellt, bin ich auf die Einnahmen der Ferienwohnung angewiesen und kann mir auch keine professionellen Handwerker für die Reparaturen leisten. Außerdem gehe ich in wenigen Jahren in Rente und benötige die Wohnung dann als Hauptwohnsitz, d.h. ich kann sie nicht vermieten.
Seit 2004 bezahle ich pro Jahr 600,- Euro Zweitwohnungsteuer, was für mich eine erhebliche Belastung darstellt und mich umso mehr ärgert, als ich ja auch noch Haus- und Grundsteuer zu bezahlen habe. Weiß jemand, ob eine Chance besteht, die Zweitwohnungsteuer wenigstens von der Einkommensteuer abzusetzen> Schließlich könnte ich ohne die Wohnung die Ferienwohnung nicht betreiben und das Haus nicht halten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion