Ohne Zweitwohnung kann das Haus nicht gehalten werden
Hallo Christian,
danke für die Antwort. Nur so viel: Es gibt triftige Gründe, die kleinere Wohnung als Fewo zu nutzen, die müsste sogar ein Finanzbeamter anerkennen. Die Whg. über eine Agentur zu vermieten, hab ich schon probiert, zu schlecht und zu teuer. Im übrigen käme ich auch dann wohl nicht um die Zweitwohnsteuer herum, da ich auf jeden Fall eine der beiden Wohnungen zeitweise selbst nutzen müsste, um Renovierungen etc. durchführen zu können.
Was mich wirklich ärgert, ist die Begründung, jemand der Wohnung besitzt, in der er nur zeitweilig wohnt, sei automatisch "finanziell leistungsfähig" und damit schröpfbar. Häufig ist derjenige eben nicht leistungsfähig, da er aus persönlichen Gründen mehr als eine Wohnung unterhalten muss. Warum sind Gesetze, die auf derart unwahren Behauptungen beruhen eigentlich nicht angreifbar> Selbst Juristen müssten doch erkennen, dass dies mit der Wirklichkeit in vielen Fällen nichts zu tun hat.
Viele Grüße
Michael
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kohlhaas08,
21.03.2008
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