Ohne Zweitwohnung kann das Haus nicht gehalten werden
Hallo Michael,
wenn die Wohnungen über eine Agentur angeboten wird und die Eigennutzung dabei vertraglich ausgeschlossen ist, fällt definitiv keine Zweitwohnungsteuer an. Die Agentur ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Wenn man ein paar Freunde dafür gewinnen kann, ist eine ganzjährige „Vermietung“ als Ferienwohnung auch möglich. Es ist, wie schon gesagt, ein Rechenexempel, das jeder für sich entscheiden muss.
Auch die Frage, wie viel Aufwand man betreiben will, um eine Aufwandsteuer zu vermeiden, muss auch jeder für sich beantworten.
Was Juristen erkennen oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Besonders großes Vertrauen in diese Zunft habe ich allerdings nicht. Aber ganz so weltfremd ist das BVerfG nicht gewesen, als es formulierte:
„Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.“
Juristisch wird man dieser Behauptung nicht beikommen können, denn sie sagt eben nicht aus, dass jeder, der eine Zweitwohnung innehat „automatisch“ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Dieses „in der Regel“ bedeutet nichts anderes, als dass es im Einzelfall durchaus anders sein kann. Das ist allenfalls eine Frage der Darlegung, vermutlich ziemlich schwierig und sehr stark abhängig auf welchen Richter man trifft. Da dürfte der Hase im Pfeffer liegen.
Gruß
Christian
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kohlhaas08,
21.03.2008
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