Ohne Zweitwohnung kann das Haus nicht gehalten werden
Hallo,
die Möglichkeit, in diesem Fall die Zweitwohnungsteuer von der Einkommensteuer abzusetzen, sehe ich eher nicht. Die Schlussfolgerung, die größere Wohnung nutzen zu müssen, um die kleinere als Ferienwohnung vermieten zu können, würde ich als Finanzbeamter jedenfalls nicht durchgehen lassen (bin zum Glück keiner). Aber dazu bitte einen Steuerberater o.ä. befragen.
Bei dieser Fallkonstellation ist um die Zweitwohnungsteuer nicht herum zu kommen. Die andere Wohnung ebenfalls als Ferienwohnung zu vermieten, scheint mir da die beste Möglichkeit. Am besten über eine Agentur o.ä. mit Ausschluss der Selbstnutzung. Da gibt es durchaus interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Das dürfte auch keine Probleme geben, wenn dann mit Rentenbeginn die Hauptwohnung in Köln aufgegeben werden soll. Ansonsten ist das Ganze ein Rechenexempel.
Gruß
Christian
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kohlhaas08,
21.03.2008
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