In eigener Sache – Jubiläum

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6310 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
die Stilblüten sind olle Kamellen, die jedes Jahr zu Karneval neu unter das Volk geworfen werden. Die neueste Entscheidung (Aachen 9.1.08) gehört dazu. Zwar falsch, aber immer wieder gut.
Das Urteil des OVG NRW mit dem getrennt lebenden Ehemann finde ich so lustig nicht. Es ist pures Unverständnis - aber auch beim Steuerzahler. Hier haben sich beide Seiten nicht mit Ruhm bekleckert. Ich hätte dem "Ehemann" noch ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Melderecht übergezogen. Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich dort abzumelden. Hätte er das mal getan.:-D
Wenn jemand zwei Wohnungen in der gleichen Kommune innehat, muss er natürlich ZWSt zahlen - niemand darf wegen seiner örtlichen Herkunft besser gestellt werden (wäre ein Verstoß gegen Art. 3 GG). So wäre es beispielsweise doppelt idiotisch, eine Person, die ihre Erstwohnung außerhalb der Kommune hat, mit der Zweitwohnung nicht zur ZWSt heran zu ziehen. Gibt allerdings genügend ...., die das für richtig halten.
Ansonsten herzlichen Dank für das Lob - tut gut, ob berechtigt oder nicht.
Vor 1000 steht übrigens noch die wunderschöne Schnapszahl 999.
Gruß
Christian


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