Zweitwohnungssteuer Dresden - Mahnung trotz Widerspruch

Christian @, Dienstag, 06.05.2008 (vor 5926 Tagen) @ cb_Christian

Hallo Christian ,
der Widerspruch hat mit der Zahlung nichts zu tun und umgekehrt – steht auch auf dem Steuerbescheid so drauf. Die Steuer ist trotz Widerspruch zu bezahlen, der Widerspruch hält nur die Möglichkeit offen, das Geld (irgendwann/hoffentlich) wieder zu sehen. Andererseits bedeutet die Überweisung auch nicht die Anerkennung der Forderung (deswegen der Widerspruch).
So gesehen ist die Mahnung also berechtigt. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang des Schreibens bei Dir.
Ob Dein Widerspruch bei der Stadt noch in Bearbeitung ist oder aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der Ablage zugeführt wurde, musst Du ggf. mit einem Anruf/per E-Mail oder mit einer schriftlichen Anfrage überprüfen.
Was das Ummelden angeht: Das ist nicht so einfach möglich sondern an gesetzliche Bedingungen gebunden. Dabei geht es aber nicht um „Wohnsitze“ :-D in irgendeiner Form, sondern allenfalls um Haupt- und Nebenwohnung.
Noch Fragen
Gruß
Christian


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