Zweitwohnungssteuer Dresden - Mahnung trotz Widerspruch

Mr.X @, Donnerstag, 08.05.2008 (vor 5924 Tagen) @ Bjoern

»
» ergänzend könntest du einen antrag auf aussetzung der sofortigen
» vollziehung stellen (wenn diesem antrag stattgegeben wird, musst du die
» steuer erst zahlen, wenn dein widerspruch/klage endgültig entschieden
» ist).
» wenn ich mich recht erinnere, wäre so ein antrag direkt beim
» verwaltungsgericht zu stellen; keine ahnung, nach welchen kriterien sowas
» geprüft wird

Der wäre normalerweise bei der Stadt zu stellen. Erst wenn die Stadt ablehnt, kann dies bei Gericht beantragt werden.

Ausnahme: Wenn Vollstreckung droht. Da hier ja schon eine Mahnung ergangen ist und bei Nichtzahlung Vollstreckung angedroht wird, kann hier dann direkt beim Gericht Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden.


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