ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus

momo2 @, Montag, 26.05.2008 (vor 6223 Tagen) @ momo2

Hallo,

na das scheint ja alles recht kompliziert.

Zu den Fragen:
zu1. seit Januar 1999 in köln mit nebenwh. gemeldet.
zu 2. Hochzeit 2000
zu 3. ist die gleiche Whg wie vor derEheschließung
zu 4. Nebenwhg. ion Köln und Arbeitsplatz in Köln
aber eigentlich nicht ursächlich, hab vorher und nachher auch in Köln gearbeitet, Nebewhg war halt einfacher als komplette Umeldung
zu 5.
Bin bis Juli 2005 un ddanach immer an der geleichenstelle gemeldet gewesen mit Haußtwohnung außerhalb Köln
zu 6.
Ja, bis Juli 2005 war Hauptwohnsitz keine von mir angemietet Whg sodnern bei meinen Eltern
zu 7. Bin wieder an gleicher sTelle mit Hauptwohnsitz, nun mit ganzer Familie, da wir auf dem gleichen grundstück nun selbst bauen.
zu 8. daws schreibe bezieht scih auf meine Widersprcuh vm lezten Jahr bezüglch gestgestzeter Steuergeschätzt...
und stellt aufgrund meiner Angaben fest, dass die melderechtlichen Verhältnisse ausschalggebnd sind und ich daher dem steuerpflichtigen Personenkreis zuzuordnen sei. Aus meniem Schreiben entmehmen sie nun, dass die Daten möglcherweise unrichtig sind, die meien wohl den meldestatus>> Daher soll ich mich an die Meldebehörde wenden zur Klärung. Sie könnet die Mitteilung wegen des Steuergeheimnisses nciht an die zuständige stelle weiterleiten. Dann der Verweis auf dei Adressen. Dann Zitat:
Sofern eine Korrektur zu einen vor dem 31.012005 liegenden Zeitpunkt erfoglt, besteht keine ZWapflicht. In jeden fall müßten sie mir den Nachweis über die Korrektur #Ihrer meldedaten zufaxen oder in Kopie übersenden.
dann fett:
Sofern eine Korrektur zu einem nach dem 32.1.2005 liegenden Zeitpunkt erfoglt, besteht eine Zweitwohnungssteuerpflcht für die vollen kalnermonate, in denen Sie einen Nebenwohnung in Köln hatten. In diesem Fall müssten Sie die Ihnen übersandten Steuruntelagen bis zum ........damit die ZWS neu festgestzt werden kann, da es sisch vorleigend um ...Schätzung....
Außerdem soll ich noch das Beiblatt ausfüllren, sodfern die Wohnung aus beruflcihen Gründen ...,

Abschileßen der Verweis, dass nmnach Aktenalge entschieden würde, wenn die Untelagen nicht bis zunm Termin (Ende Juni) da seien.

So das war ne ganzue Menge.
Find ich toll, dass Ihr Euch damit beschäftigen wollt. Bin gespannt...
gruß momo


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