ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus

Bjoern @, Montag, 26.05.2008 (vor 6224 Tagen) @ Christian

Hallo ihr beiden,

rein hypothetisch: was könnte passieren, wenn er sich tatsächlich rückwirkend mit Hauptwohnung in Köln meldet>

Zweitwohnungsteuer fällt dann definitiv nicht mehr an; Bußgeld wegen Verstoß gegen Melderecht halte ich auch für unwahrscheinlich. Einkommensteuerrechtliche Probleme>!>

ansonsten ist das, was dir Christian vorgeschlagen hat, natürlich völlig korrekt ... nur handelst du dir damit sicherlich Ärger ein (Widerspruch- und vermutlich auch Klageverfahren)
stellt sich die Frage, ob man diesen Ärger nicht durch eine einfache rückwirkende Ummeldung (muss ja nicht ab 2000 sein ;-) ) umgehen kann


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