ZWS Köln nachträgl. Änderung Meldestatus

Christian @, Montag, 26.05.2008 (vor 6226 Tagen) @ momo2

Hallo Momo,
kompliziert ist was anderes. Aber die spinnen wirklich, die Kölner– rückwirkende Ummeldung ab 1999. das ist bürokratische Inkontinenz. Oder, was noch viel schlimmer wäre, sie nehmen sich selbst wirklich ernst.:-(
Zu Deinem Fall:
1. Mit der Nebenwohnung in Köln warst Du zumindest bis April 2005 definitiv falsch gemeldet. Aber das braucht Dich eigentlich nicht zu kümmern, denn das Einwohnermeldeamt bestimmt (natürlich auf Grund Deiner Angaben) was Deine Haupt- und was Deine Nebenwohnung ist.
2. Mit dem Beschluss des BVerfG von 2005 zu den Erwerbszweitwohnungen Verheirateter können wir nicht auf den Markt gehen – das greift hier nicht. Dennoch warst Du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig und solltest der Stadt deutlich machen, dass sie nervt. Ohne Ärger und Verdruss wird es so oder so nicht abgehen.
3. Du kannst den vorgeschlagenen Affenzirkus natürlich mitmachen, das Einwohnermeldeamt anrufen und darum bitten, Deine Nebenwohnung von Januar 1999 bis Juni 2005 in eine Hauptwohnung umzuwandeln. Die Reaktion würde mich interessieren.
4. Du kannst Dich mit gutem Gewissen wehren. Deine Hauptwohnung war keine Erstwohnung im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts. Du kannst Dich daher mit Fug und Recht auf den Standpunkt stellen, in Köln nie eine Zweitwohnung gehabt zu haben.
Auf Grund Deiner Schilderung nehme ich mal an, dass das Schreiben der Stadt Köln kein Widerspruchsbescheid ist. Sollte es jedoch ein Widerspruchsbescheid sein, bitte sofort wieder melden. Wenn Du der Stadt antwortest, solltest Du in etwa schreiben:
„Ich gehe nach Ihrem Schreiben davon aus, dass meine Nebenwohnung in Köln falsch bestimmt worden war. Die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise empfinde ich allerdings als unzumutbar. Denn unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen hatte ich zu keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung in Köln, da meine melderechtliche Hauptwohnung ein Zimmer in der elterlichen Wohnung war, dass ich nicht innehatte. Wenn sie und einige Gerichte in Nordrhein-Westfalen der Auffassung sind, dass das Nutzen einer Nebenwohnung zum Steuergegenstand einer Zweitwohnungsteuer gemacht werden darf, steht dies nicht im Einklang mit den Vorgaben des BVerfG, und das ist in erster Linie ein Problem der NRW-Justiz.
Insofern ergänze ich meinen Widerspruch gegen die Höhe der Zweitwohnungsteuer um die Feststellung, in Köln nie eine Zweitwohnung gehabt zu haben.
Außerdem habe ich gehört, dass man in Köln
1. einen Zuschuss zur Zweitwohnungsteuer erhält. Vorbeugend interessiere ich mich dafür und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die dafür erforderliche Unterlagen, Antragsformulare usw. zusenden.
2. als werktätige verheiratete Person wegen eines verfassungswidrigen Steuernorm in Ihrer Satzung nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden darf. Auch diese mache ich natürlich für mich geltend “

Ob Du den Brief dann noch mit „freundlichen Grüßen“ beendest, steht Dir natürlich frei. Aber es macht sich immer gut. Das wird die Stadt eine Weile beschäftigen und irgendwann, in hoffentlich ferner Zukunft, wird die Stadt Deinen Widerspruch bescheiden. Wenn er zurückgewiesen wird, was ich annehme, kann es immer noch weiter gehen. In diesem Fall melde Dich sofort wieder hier im Forum, denn bis einschließlich des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht kann Dir jeder helfen.
Noch Fragen>
Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion