Anmeldung - Einzug?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich habe eine Wohnung in Stuttgart im März 2008 gemietet (neuer Arbeitgeber). Eingezogen bin ich seit dem noch nicht, da ich aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit mehr in anderen Städten, Standorten des Arbeitgeber unterwegs war (Hotels). Gemeldet bin ich immer noch bei meinen Eltern in Nürnberg (1. Wohnsitz).
Nun habe ich eine neue Stelle in der nähe von Stuttgart bekommen, und möchte mich jetzt in dieser Stadt anmelden.
Nun muss man sich ja innerhalb einer Woche beim Einzug bei der Einwohnermeldeamt sich anmelden.
"Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Bussgeld erhoben werden. "
Wie ist die Rechtslage, wenn ich die Wohnung in Stuttgart in 01.03.2008 gemietet habe, aber erst im 10.06.2008 einziehe>
Kann ich im Anmeldeformular das Einzugsdatum 10.06.2008 eingeben, oder muss ich hier 01.03.2008 eintragen (Beginn Mietvertrages)>
Falls ich doch falsch liege, wie hoch kann so ein Bussgeld ausfallen>
PS: In den beiden Städte werden keine ZWS verlangt.
Vielen Dank mal vorab!
Viele Grüsse
Tom
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eclipse,
05.06.2008
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Christian,
05.06.2008
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