Anmeldung - Einzug?
Hallo Tom,
so genau nimmt es nicht mal das Einwohnermeldeamt.
Der 10.6. als Einzugstermin ist richtig. Wann zieht man ein> Salopp formuliert (Originalton Ordnungsamtsleiter Hannover): Wenn man eine Wohnung betritt, in der Absicht, dort zu bleiben und seine Jacke an einen Haken hängt – dann ist man eingezogen. Die Kontrolle der eigenen/gemieteten Wohnung ist kein Einzug – solange Du nicht die Absicht hast/hattest, dort zu bleiben. Dass dabei Strom, Wasser usw. verbraucht wird, ist wohl selbstverständlich. Außerdem kann ja in der Zeit auch jemand anderes in der Wohnung gewohnt/übernachtet haben. Das prüft nicht mal ein schwäbischer öffentlich Bediensteter.
Wenn Du beruflich viel unterwegs bist, ist es natürlich sehr schwer zu sagen, wo Du Dich – über das Jahr gesehen/gerechnet – zeitlich vorwiegend aufhältst.
Ganz formal bedeutet der vorwiegende Aufenthalt in Nürnberg dann:
Du meldest in Stuttgart - mit dem richtigen, eigens dafür vorgesehenen Formular - eine Nebenwohnung an. Dadurch wird Deine Nürnberger Wohnung zur Hauptwohnung (bisher ist es die alleinige Wohnung). Das Stuttgarter Amt informiert die Nürnberger automatisch. Du musst später nur daran denken, die Nebenwohnung ggf. wieder abzumelden. Welche Stadt Dein Wohnsitz ist, kannst Du Dir aussuchen, musst es aber niemanden melden.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
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eclipse,
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