zws köln;)))

Christian @, Donnerstag, 10.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ lulu

Hallo Lulu,
wenn ich alles zusammenzähle, ist 1999 bei der Ummeldung ein Fehler passiert. Kann ja mal vorkommen.
Wer den Fehler gemacht hat ist zweitrangig und wäre nur noch nachzuvollziehen, wenn Du die Anmeldebestätigung noch hast/das Einwohnermeldeamt Neuwied sich Mühe gibt.
Diesen Fehler hast Du 2005 nach dem Schreiben der Stadt Köln Deiner Auffassung nach korrigiert. Was die Stadt Köln danach getrieben hat, ist schlicht schikanös. Man könnte glauben, da toben sich unbeaufsichtigt einige Subjekte aus, die im öffentlichen Dienst nichts zu suchen haben.
Aber: Wenn Du jetzt einen Vollstreckungsbefehl bekommen hast, muss Dir irgendwann ein Steuerbescheid der Stadt ins Haus geflattert sein. Auf den hast Du falsch reagiert und deswegen jetzt ein Zwangsvollzugsverfahren am Hals.
Darum meine Meinung: In meinen Augen kannst Du es Dir nicht leisten, keinen Anwalt zu nehmen.
Gruß
Christian


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