zws köln;)))

Bjoern @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6473 Tagen) @ lulu

Hallo,

wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, gibt es evt. die Möglichkeit, über das Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen. der ist einkommensabhängig ...

solltest du den Beratungsschein bekommen, kannst du dich damit kostenlos von einem Anwalt deiner Wahl beraten lassen (eigentlich könnten die Anwälte 10 EUR von dir verlangen ... machen sie aber meistens nicht)

bin mir nur nicht so ganz sicher, ob angesichts des fortgeschrittenen Stadiums deines Verfahrens der Beratungsschein noch ausreichend ist oder ob das gleich ein Fall der Prozesskostenhilfe ist.
da könnte Yvonne sicherlich weiterhelfen ;-)


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