Klage gegen ZWS Nürnberg

Christian @, Montag, 04.08.2008 (vor 6503 Tagen) @ Marmelator

Das ist jetzt fachjuristisch.

Aber aus dem Bauch heraus:
1. Die Sammelklage dürfte nur die Anwaltskosten minimieren.
2. Was den "Widerspruch zum Widerspruch" angeht: Das geht so eigentlich nicht. Ein abgelehnter Widerspruch kann nur noch (innerhalb 1 Monats) "beklagt" werden. Rechtsbehelfbelehrung noch mal genau lesen! Sonst ist die Frist abgelaufen und die Stadt freut sich.
3. Einzelklagen sind m.E. wirkungsvoller - können ja im wortlaut sehr ähnlich sein

Klageschrift kann man selber einreichen, da braucht man keinen Anwalt. Fallen "lediglich" Gerichtskosten an, und die halten sich in engen Grenzen.

Gruß
Christian


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