Klage gegen ZWS Nürnberg

Bjoern @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 6443 Tagen) @ Barla

Hallo Barla,

die ZWS ist eine sogenannte kleine Gemeindesteuer. Als Aufwandsteuer i. S. v. Art. 105 (2a) GG haben eigentlich die einzelnen Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz; diese haben sie aber in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen an die Gemeinden weitergegeben.

aus diesem Grund kann es kein bundeseinheitliches ZWS-Gesetz geben, sondern jede einzelne Kommune, die eine ZWS einführen will, muss dies mit einer gesonderten Satzung tun. diese Satzung hat auch nur Auswirkungen auf das Gebiet des jeweiligen Satzungsgebers

@Yvonne:
ich wusste nur noch, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, dass der Anwalt weniger von den Mandanten bekommt. aber hast natürlich recht - geht im vorliegenden Fall nicht
also auf Zeit spielen, um dadurch Anwaltskosten zu sparen ;-)


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