Klage gegen ZWS Nürnberg

Yvonne Winkler @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 6444 Tagen) @ Bjoern

Lieber Björn,

das gilt aber nur, wenn mehrere dieselbe Angelegenheit betreiben, dann kommt Nr. 1008 VV RVG zur Anwendung.
Vorliegend handelt es sich bei den dreien jedoch um drei verschiedene Angelegenheiten. Jeder hat seinen eigenen Fall, auch wenn die zugrunde liegende Rechtsfrage die gleiche ist.

Auch in den Fällen, in denen der ASTA einen Anwalt finanziert, werden drei Musterfälle herausgenommen, mit unterschiedlichen Fallvarianten. Jede Fallvariante wird einzeln abgerechnet. Was darüber hinaus vereinbart wird, weiß ich nicht, aber das ist auch nicht der Normalfall.

Gruß
Yvonne


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