HWZ Blankenburg/Harz - NWZ Magdeburg

Christian @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 5890 Tagen) @ Bjoern

„Die eigentlich nicht zustehenden …“ - so einfach sollte man es sich auch nicht machen. Die Ausbildungshilfe steht ihm zu. Das ist wohl so zu sehen wie die doppelte Haushaltsführung, da hat die Hauptwohnung = Lebensmittelpunkt, auch nicht zwangsläufig mit der melderechtlichen Hauptwohnung = vorwiegender Aufenthalt, zu tun

Melderecht:
Volljährig + ledig + vorwiegender Aufenthalt = alleinige/Hauptwohnung. Da gibt es keine Wahlmöglichkeit.

Wenn der Arbeitgeber die Ausbildungshilfe von einem melderechtlichen Fehlverhalten abhängig machen sollte, wäre er kein Deut besser als die von uns hier mit Recht so oft getadelten Verwaltungen.

Der Wohnsitz hat übrigens ursächlich mit dem Melderecht nichts zu tun. Z.B. kann ich in DEU eine Hauptwohnung und beliebig viele Nebenwohnung haben, ohne deswegen irgendwo meinen Wohnsitz in DEU haben zu müssen.

Gruß

Christian


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