HWZ Blankenburg/Harz - NWZ Magdeburg

Christian @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5733 Tagen) @ daxter63

Die Abgabe der Erklärung kannst Du nicht verweigern.
In Magdeburg ist auch ein Wohnheimzimmer zweitwohnungsteuerpflichtig.
Was das Melderecht angeht:
Wenn Deine Ausbildung einem Vollzeitjob gleichkommt, ist Dein vorwiegender Aufenthalt Magdeburg – es sei denn, Du kannst das Gegenteil beweisen.
Viel Spaß bei dem Gespräch mit dem Bearbeiter – er wird Dir versichern, dass alles Rechtens ist.
Davon abgesehen und wenn es denn so ist: Die an das Melderecht geknüpfte Unterhaltsleistung des Arbeitgebers ist genauso absurd wie die an das Melderecht geknüpfte ZWSt.


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