Zweitwohnsitz Nürnberg - keine Kohle

Bjoern @, Mittwoch, 27.08.2008 (vor 6155 Tagen) @ TitosTarantula4711

Hallo,

da ich zu deinem Status von Erst- und Zweitwohnung nicht wirklich etwas entnehmen kann (ich vermute zwar, dass auch du deine Hauptwohnung nicht innehast), äußere ich mich diesbezüglich nicht.
sollte ich den Sachverhalt richtig verstanden haben, findest du in den anderen Nürnberger Threads mehr als genug ...

zur konkreten Frage:
selbst wenn die Steuer (rechtskräftig) festgesetzt wird und dir die finanziellen Mittel zur Zahlung fehlen, so kannst du selbstverständlich eine Stundung beantragen. dies hätte normalerweise zur Folge, dass du erst zahlen musst, wenn du ausreichendes Einkommen hast ... allerdings mit Zinsen

theoretisch ist das auch bei den anderen angesprochenen Verwaltungsgebühren möglich ... wie es tatsächlich aussieht, weiss ich nicht

und zur Presse kannste natürlich gehen ... je mehr von der Ungerechtigkeit "Zweitwohnungsteuer bei bafög-beziehenden Studenten" erfahren, desto besser.
dies alles vor dem Hintergrund, dass die ZWS als Aufwandsteuer immer nur eine (besondere) Leistungsfähigkeit besteuern darf ... die Kommune aus einer Nebenwohnung schließt, dass angeblich eine (besondere) Leistungsfähigkeit gegeben ist ... man aber tatsächlich den staatlichen Nachweis in Form eines Bafög-Bescheides hat, dass man nicht leistungsfähig ist ... und dass diesem Bescheid, welchem ja ein richtiges Verwaltungsverfahren vorangegangen ist, sicherlich mehr Bedeutung zu schenken ist als der vermuteten Leistungsfähigkeit wegen der Nebenwohnung
(so hat sinngemäß das OVG Meck-Pomm entschieden)


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