Zweitwohnsitzsteuer in München - Widerspruch zurückziehen?

Rex @, Montag, 08.09.2008 (vor 5681 Tagen)

Hallo,

als die ZWS in München eingeführt worden ist, war ich dort Sutdent und lebte in einem kleinen Zimmer in einem Studentenheim, während mein Erstwohnsitz bei meinen Eltern zuhause war. Ich habe die ZWS gezahlt, aber gleichzeitig Widerspruch dagegen eingelegt. Inzwischen ist mein Studium beendet, aber für den Zeitraum, den ich zahlen musste liegt immer noch mein Widerspruch vor. Von der Stadtkämmerei habe ich nun ein zweiseitges Schreiben bekommen, in dem sie zu begründen versuchen, warum mein Widerspruch ihrer Meinung nach keine Aussicht auf Erfolg hat. (Unter anderem wird der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 2.3.2007 - 4 CS 06.2654 zitiert.) Ich werde darin nun aufgerufen, den Widerspruch zurückzuziehen, da er sonst zur "kostenpflichtigen Zurückweisung" der Regierung von Oberbayern vorgelegt wird.

Meine Frage ist nun: hat mein Widerspruch trotzdem Aussicht auf Erfolg (es wird ja gerade auch vor dem Bundesverwaltungsgericht deswegen geklagt) und wie teuer kann die "kostenpflichtige Zurückweisung" sein> Da ich meine Zweitwohnung nur noch eine relativ kurze Zeit innehatte, gehts für mich nur um eine relativ geringe Summe, daher ist die Frage, ob sich das Risiko überhaupt lohnt>

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Rex


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