Zweitwohnsitzsteuer in München - Widerspruch zurückziehen?

Rebell @, Mittwoch, 10.09.2008 (vor 5697 Tagen) @ Rex

Hallo Rex,

Da brauchst Du keine Bedenken haben, auch nach der abgelaufenen Frist einen Widerspruch zurücknehmen funktioniert ganz bestimmt in Bayern, denn im Allgäu
hat es nun ein Betroffener auf ganz elegante Art und Weise einen Fünfzig Prozentigen Nachlass der geforderten Zweitwohnungssteuer erreichen können, die Kommune ( Stadt) bot ihm dieses an wenn er die bereits beim VG eingereichte Klage zurückziehen würde die Betroffenen können sich nun die Hände reiben, denn ab dem 1.9.2009 fällt für sie die ganze Steuer weg, da als Rentner die Einkünfte unter der Befreiungsmarke 33.000 Jahreinkommen liegen!
Fazit: Die Kommune bekam einfach kalte Füsse, denn beim VG hätte der Kläger bestimmt Recht bekommen- wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes- es hätte ein Präsedenzfall einen Riesenwirbel entfacht! Auch beim Landratsamt hat man aufgeatmet!


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