Zweitwohnsitzsteuer in München - Widerspruch zurückziehen?

Bjoern @, Mittwoch, 10.09.2008 (vor 5799 Tagen) @ Rex

Hallo,

willst du denn den Widerspruch zurückziehen>> warte doch erstmal ab, was das BVerwG entscheidet!

da die Frist um ist ... du aber noch keinen zurückweisenden Widerspruchsbescheid hast, könntest du doch einfach zum Telefonhörer greifen und eine Fristverlängerung beantragen. einfach schildern, weshalb du das Schreiben erst jetzt erhalten hast ... vielleicht klappt es ja ;-)

übrigens hat bei mir der Widerspruchsbescheid etwas über 10 EUR gekostet (Magdeburg) ... ist also nicht die Welt


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion