Zweitwohnsitzsteuer in München - Widerspruch zurückziehen?
Hall Christian,
erst einmal Danke für die schnelle Reaktion.
Also es ist tatsächlich so, dass die gesetzte Frist von 4 Wochen längst abgelaufen ist, da das Schreiben mit 14.07. datiert ist. Ich war einige Zeit nicht daheim und wurde nur telefonisch von dem Schreiben benachrichtigt und als ich es dann schließlich in den Händen hatte und durchlesen konnte, war die Frist bereits vorbei.
Aber ich habe mir gedacht, dass es unter Umständen möglich sein könnte, den Widerspruch auch jetzt noch zurückzuziehen>
Gruß,
Rex
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Rex,
08.09.2008
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