ZWST in Köln

Christian @, Mittwoch, 10.09.2008 (vor 6086 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
wenn bei einfachen Briefen Datum des Schreibens, Poststempel und Eingangsdatum einigermaßen übereinstimmen, gibt es überhaupt keinen Streit. Klaffen Datum des Schreibens und Eingangsdatum weit auseinander, bin ich mit dem Poststempel ggf. auch vor widerspenstigen Gerichten auf der sicheren Seite, denn so eindeutig sind die Bestimmungen auch wieder nicht. Und Richter sind unabhängig.
Gruß
Christian


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