ZWST in Köln
Hallo,
wann du das Geld zahlen sollst, ist erstmal relativ unerheblich. wichtig ist vielmehr, wann du den Bescheid nachweisbar erhalten hast (wenn es ein Einschreiben oder eine Zustellungsurkunde war, ist das Datum offensichtlich ... ansonsten wirds komplizierter).
ab diesem Tag hast du nämlich nur 1 Monat Zeit, Klage zu erheben. diese Frist muss auch unbedingt eingehalten werden ...
(falls das Fristende übrigens auf einen Sonntag fallen würde, dann hättest du auch noch am Montag die Möglichkeit, fristgemäß zu klagen)
zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung:
normalerweise gelten die Rechtsfolgen, die in einem Verwaltungsakt durch die Behörde festgelegt werden, erst ab Rechtskraft des Bescheides. diese tritt ein, wenn der Bescheid nicht mehr angefochten werden kann (Ablauf Rechtsbehelfsfrist oder unanfechtbare Gerichtsentscheidung). solange ein Bescheid keine Rechtskraft hat, gelten die festgelegten Rechtsfolgen noch nicht (die Juristen nennen das "Suspensiveffekt")
wenn die Behörde (oder jemand anderes --> "öffentliches Interesse") nun unbedingt erreichen will, dass die gewünschte Rechtsfolge sofort eintritt, dann kann sie die sofortige Vollziehung des Bescheides anordnen. in anderen Fällen tritt selbiges kraft Gesetz ein (§ 80 (2) VwGO).
bei der Forderung von öffentlichen Abgaben tritt der Sofortvollzug kraft Gesetz ein (§ 80 (2) Nr. 1 VwGO) ... die ZWS ein eine solche öffentliche Abgabe
das bedeutet: egal ob du einen Rechtsbehelf einlegst oder nicht; die Rechtsfolge des Bescheides tritt erstmal sofort ein. sprich: du musst die ZWS zahlen.
solltest du Widerspruch/Klage einreichen und gewinnen, wird dir das Geld erstattet.
da dies bei offensichtlichen Fehlern der Behörde ungerecht ist, kann man die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragen. wird diesem Antrag ausdrücklich stattgegeben, gilt das oben gesagte: gezahlt werden muss erst ab Rechtskraft des Abgabenbescheides.
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