ZWST in Köln

Bjoern @, Montag, 15.09.2008 (vor 5674 Tagen) @ AnkeO

Hallo,

ich gehe davon aus, dass wir wegen des großen Interesses zeitnah erfahren werden, wie das BVerwG entschieden hat ... vermutlich sogar am gleichen Tag. insofern hast du noch genügend Zeit

alternativ kannste ja jetzt schon ein Klageschreiben formulieren, welches du dann kurzfristig abschicken kannst. da dies eh nur für den Fall ratsam ist, wenn das BVerwG der ZWS ohne innegehabte Erstwohnung einen Riegel vorschiebt ... haste auch gleich die entsprechende Klagebegründung (wobei die nicht so wichtig ist ... die könnte man ggf. auch noch nachreichen)


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