ZWST in Köln

Bjoern @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6163 Tagen) @ AnkeO

Hallo,

das Datum, welches auf dem Schreiben steht, ist der 21.08. >>

naja - dann behauptest du einfach mal, dass du das Schreiben am 26.08. erhalten hast (die Behörde kann dir - wie gesagt - nicht das Gegenteil beweisen) ... folglich hättest du bis zum Ablauf des 26.09. Zeit für eine Klage.

heute entscheidet das BVerwG ... ich gehe davon aus, dass wir spätestens morgen wissen, wie es entschieden hat.
dann haste also noch 1 Woche Zeit, um zu entscheiden, was du nun tust

also: erstmal abwarten & Tee trinken :-D


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