ZWS von 2005

Juwel @, Sonntag, 16.11.2008 (vor 5612 Tagen) @ Juwel

Hallo,
so nun habe ich einen laaangen Brief von der Stadt Köln bekommen.
Sie weisen meinen Widerspruch als unbegründet zurück.
Begründung: Rechtsgrundlage ist die Zeitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln vom 17.12.2004 in der Faassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2005 (ZwStS).

Dann kommt viel Text: Fazit: Nach §3 Abs.1 ZwStS ist steuerpflichtig, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. Und ich hatte im Zeitrum von 01.9.2000 bis 15.7.2005 in Köln eine Zweitwohnung. Erfülle damit die Voraussetzungen.

Dann viel Texte. Dann dass es eine Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs.2 a des GG ist. usw.

Dann " Das Innehaben einer - neben der Hauptwhg- weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) erfordert in aller Regel die Aufwendung zusätzlicher finanzieller Mittel und bringt damit zugleich wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern, ist Regelungsgegenstand der Zweitwohnungssteuersatzung.

Dann ein Bsp. aus einem Urteil vom 12. April 2000.

Dann letzendlich werde ich aufgeklärt, dass ich innehrlab von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Und zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen werde ich aufgefordert bis zum 16.12.2008 die steuerschuld zu begleichen.

Ich weiß nicht mehr, was ich noch machen soll. Ich hatte ja zwei Wohnsitze aber mein Hauptwohnsitz, war der meiner Eltern, das war rein aus postialischen Gründen und falls mir was passiert, einfach sicherheitshalber wollte mein Vater das so. Ich hatte nicht mal ein eigenes Zimmer dort. Also von Luxus (wie im Brief argumentiert) einer Zweitwhg. kann gar nicht die Rede sein. Ich hatte keine Zweitwohung in dem Sinne. Es war die Adresse meiner Eltern. Und in Köln habe ich gelebt.

Soll ich nun klagen>>>>>>>>>> Welche Möglichkeiten gibt es noch>>>


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