ZWS von 2005

Alfred @, Montag, 17.11.2008 (vor 5611 Tagen) @ Juwel

Du hast nur die Wahl
1. zu zahlen ohne zu klagen, dann hat die Stadt Köln, was ihr nicht zusteht, oder
2. zu zahlen und zu klagen, dann hat Du die Chance, Dein Geld evtl. zurückzubekommen; dabei kannst Du das zahlen noch ein bisschen verzögern,, wenn Du bis zum 16.12. bei der Stadt die Aussetzung des Vollzugs beantragst (mit Hinweis auf die Klage). Solange die Stadt über diesen Antrag nicht entschieden hat, brauchst Du nicht zu zahlen).
Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Was Du tust, ist Deine Entscheidung – entscheidest Du Dich für 2., wird Dir bei Formulierungen hier geholfen.
Eines sollest Du Dir aber merken: Die Stadt Köln besteuert nach den Normen ihrer Satzung das Nutzen einer Nebenwohnung, das hat mit dem Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung nichts zu tun. Auch eine Aufwandsteuer lässt sich mit diesem Steuergegenstand nicht erheben. Das Problem ist dabei nur, dass das VG Köln aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Kölner Satzung für rechtmäßig hält. Deine Argumentation mit der melderechtlichen Hauptwohnung ist allenfalls dazu geeignet, Dich zusätzlich wegen Falschmeldung dranzukriegen
Haben die Kölner wirklich geschrieben:
"Das Innehaben einer - neben der Hauptwohnung- weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) erfordert in aller Regel die Aufwendung zusätzlicher finanzieller Mittel und bringt damit zugleich wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern, ist Regelungsgegenstand der Zweitwohnungssteuersatzung.“
Der Satz steht so ähnlich in der Pressemitteilung des BVerwG vom 17.9.2008. Dazu liegt das Urteil aber noch nicht vor, und die derzeitige Rechtslage ist konfus.


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