privates Wohnraumatelier
Hallo
noch ist meine Malerei steuertechnisch gesehen "Liebhaberei". Ich möchte privaten Wohnraum (nicht Gewerbefläche) anmieten, um zu arbeiten. Entsprechende Absprachen mit Vermietern bezüglich privater Nutzung wären kein Prolem. Da ich dort nicht schlafe, und dies reiner Arbeitsraum ist, möchte ich keine Zweitwohnungssteuer zahlen, was meinen Sie dazu>
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malerin,
06.01.2009
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Alfred,
06.01.2009
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Alfred,
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- privates Wohnraumatelier - Yvonne Winkler, 07.01.2009
- privates Wohnraumatelier - René, 10.01.2009
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