privates Wohnraumatelier

malerin @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 6291 Tagen) @ Alfred

Danke für das schnelle Feedback
ein Objekt habe ich mir angesehen, und der Vermieter hat kein Problem mit der Formulierung "privates Wohnraumatelier" das "nicht gewerblich genutzt aber ausschließlich zum Arbeiten genutzt wird", was ohnehin der Wahrheit entspricht.

Die Sache wird sich noch hinziehen, aber ich werde mal berichten was dabei herausgekommen ist.


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