privates Wohnraumatelier

René ⌂ @, Samstag, 10.01.2009 (vor 6287 Tagen) @ malerin

Ehrlich gesagt halte ich diese Formulierung für sehr unglücklich.

Einerseits taucht bei "Wohnraumatelier" der Begriff "Wohnen" auf - und gerade den willst du ja raushaben. Andererseits ist wie du geschrieben hast gegenwärtig nur eine Liebhaberei, aber im Unterton entnehme ich, daß du das ganze durchaus auch gewerblich betreiben würdest. Dann würde der Mietvertrag nicht mehr passen.

Ich weiß jetzt nicht, ob hinter bestimmten Begriffen heutzutage Mindeststandards erwartet werden, vor denen sich der Vermieter scheuen könnte (weil er sie nicht erfüllen kann/will und dir es vielleicht auch egal ist), aber sonst kann man auch Begriffe wie Werkstatt, Lagerraum (für Bilder) oder ähnliches verwenden - vielleicht kann da Yvonne noch was dazu sagen...


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