ZWS -Bescheid - Widerspruch "zu spät"

Alfred @, Dienstag, 13.01.2009 (vor 6041 Tagen) @ User2

Rein rechtlich ist bei Überschreiten der Widerspruchsfrist nichts mehr zu machen, wenn keine triftigen Gründe vorliegen. Die sind aus Deiner Schilderung aber nicht ersichtlich. Der Bescheid dürfte also rechtskräftig sein.
Was Dich beim Gespräch erwartet, weiß ich ebenso wenig wie die rechtliche Situation, die zu Deinem Zweitwohnungsteuerbescheid mit den vielen Änderungen geführt hat. Auch da gibt Deine Schilderung nichts her.
Armer Student zu sein und die WG nicht aus Lust und Langeweile zu nutzen, sind jedenfalls keine Argumente.
Die "Veranstaltung" dürfte für beide Seiten reine Zeitverschwendung sein.


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