ZWS -Bescheid - Widerspruch "zu spät"

Alfred @, Montag, 26.01.2009 (vor 6481 Tagen) @ User2

» Also wie gesagt, mir hat dieses Gespräch eigentlich nichts gebracht

Das war zu erwarten und ist zwar Verarsche aber einigermaßen richtig, wenn Du als Zustelladresse die melderechtliche Hauptwohnung angegeben hast.


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