Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Alfred @, Sonntag, 18.01.2009 (vor 5725 Tagen) @ Sebastian

Das verbessert die Situtation geringfügig. Dennoch bleibt wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt, wenn Du das nicht selbst in die Hand nehmen will. Ob und inwieweit das möglich ist, ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung, die eigentlich am Ende des Vollstreckungsbescheids stehen müsste.
Die andere Alternatve ist natürlich: Zahlen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion